Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
- Das Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird, BGBl. Nr. 276/1992, wird wie folgt berichtigt:
- Im Art. I Z 4 lautet es in Art. 16 Abs. 6 erster Satz, zweiter Halbsatz, statt „europäischen Integration" richtig „europäischen Integration".
- Die Kraftfahrliniengesetz -Novelle 1992, BGBl. Nr. 128/1993, wird wie folgt berichtigt: In Z 29 lautet es in § 19 Abs. 4 statt „BGBl. Nr. 452/1992" richtig „BGBl. Nr. 128/1993".
- Die Kundmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland
und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR
betreffend die Beförderung von Sauerstoff der Klasse 2 Ziffer l a und Distickstoff der Klasse 2 Ziffer 5 a in Flaschen,
deren Prüffrist abgelaufen ist, BGBl. Nr. 752/1993, wird wie folgt berichtigt:
Im Titel der Übersetzung lautet es statt „Distickstoff" richtig „Distickstoffoxid". - Im 275. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1993, lautet es im Inhaltsverzeichnis im Titel der BGBl. Nr. 752
statt „Distickstoff" richtig „Distickstoffoxid"
- Die Verordnung des Bundesministers für Justiz über die Gebühren der Firmenbuchabfrage,BGBl. Nr 780/1993,
wird wie folgt berichtigt: - Im § 2 Abs. 2 lautet es statt „Zeilendecode" richtig „Zeilenendecode" und statt „Zeichendecodes" richtig „Zeilenendecodes".
- Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Rentenanpassung in der Kriegsopferversorgung für das Kalenderjahr 6316 257 Stück — Ausgegeben am 11. Oktober 1994 — Nr. 819 1994, BGBl. Nr. 886/1993, wird wie folgt berichtigt:
a) Im Art. I lautet es statt „Ausmaß für das Kalenderjahr 1993" richtig „Ausmaß für das Kalenderjahr 1994"
b) Im Art. II lautet es statt „Kalenderjahr 1993" richtig „Kalenderjahr 1994" 7 Im 321. Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1993, lautet es im Inhaltsverzeichnis nach dem Titel der BGBl. Nr. 890 statt „337 L0140" richtig „387 L 0140"
- Die Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die Rechtsvorschriften, die gleichzeitig mit dem „Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum" in Kraft treten, BGBl. Nr. 917/1993, wird wie folgt berichtigt:
- a) In Z 46 lautet es statt „Anhang I" richtig „Anhang I bis III"
b) In 2 65 lautet es statt „Art. I und VIII", richtig „Art. I, VII und VIII" - Das Bundesgesetz, mit dem das Bundeshaushaltsgesetz geändert wird (BHG-Novelle 1993), BGBl. Nr. 960, wird wie folgt berichtigt:
- In Z 5 lautet es in § 16 Abs. l Z 11 statt „§ 56 b Abs. 3 Z l lit. c" richtig „§ 65 b Abs. 3 Z l lit. c"
- Das Bundesgesetz, mit dem das Forstgesetz 1975 geändert wird (EWR-Rechtsanpassung), Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schütze des Waldes anläßlich der Ein- und Durchfuhr von Holz (Holzkontrollgesetz) und Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1985 geändert wird, BGBl. Nr. 970/1993, wird wie folgt berichtigt:
- Im Art. II lautet es in § l Abs. l Tarifnummer aus 4407 statt „5 mm" richtig „6 mm"
- Die Verordnung des Bundesministers für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz über den Infektionsnachweis und die Indikatorerkrankungen für AIDS, BGBl. Nr. 35/1994, wird wie folgt berichtigt:
- In Anlage C ist die Überschrift „Definition der HIV-Enzephalopathie („HIV-Demenz", „AIDSDemenz", „subakute Enzephalitis als Folge von HIV")" dem Text der linken Spalte zuzuordnen.
- Das Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden, BGBl. Nr. 212/1994, wird wie folgt berichtigt:
Im Art. I lautet
a) in Z 10 das Zitat des Gebrauchsmustergesetzes in § 102 Abs. 2 Z 2 „BGBl. Nr. 211/1994" und b) in Z 14 das Zitat in § 174 Abs. 3 statt „BGBl. Nr. 211/1994" richtig „BGBl. Nr. 212/1994"
- Im 77 Stück des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1994, lautet es im Inhaltsverzeichnis nach dem Titel der BGBl. Nr. 256 statt „RV 1526" richtig „RV 1256"
- Das Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über geisteswissenschaftliche und naturwissenschaftliche Studienrichtungen geändert wird, BGBI. Nr. 272/1994, wird wie folgt berichtigt:
In Z 13 lautet es
a) in § 16 Abs. l statt „Doktor philosophiae" richtig „Doctor philosophiae" und
b) in § 16 Abs. 2 statt „Doktor rerum naturalium" richtig „Doctor rerum naturalium"
- Das Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitnehmer-Innenschutzgesetz — ASchG) und mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Berggesetz 1975, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden, BGBl. Nr. 450/1994, wird wie folgt berichtigt:
- Im Art. IX Z 3 lautet es statt „§ 79 Abs. 12" richtig „§ 79 Abs. 11"
- Das Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (19. StVONovelle), BGBl. Nr. 518/1994, wird wie folgt berichtigt:
- In Z 45 lautet es im Abs. 2 b statt „§ 2 a" richtig „Abs. 2 a"
- Das Besoldungsreform-Gesetz 1994, BGBl. Nr. 550, wird wie folgt berichtigt:
Im Art. XIV lauten
a) in Z 3 die Zusätze in § 10 Abs. l Z 4 statt „ „. apotheker,"" richtig „ „. apotheker""
und statt „ „. Veterinär,"" richtig „ „. Veterinär",",
b) in Z 4 der erste Halbsatz des § 10 Abs. 3 letzter Satz „Für Militärpersonen und Berufsoffiziere
des Ruhestandes bleibt § 63 Abs. 6 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979, BGBl. Nr. 333)
unberührt,"
- Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663, wird wie folgt berichtigt: In § 28 Abs. 3 Z 3 lautet es statt „BGBl. Nr. 818/1990" richtig „BGBl. Nr. 818/1993"
- Die Kundmachung der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Italien und demBundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR betreffend die Beförderung von Perchlorylfluorid, BGBl.Nr. 677/1994, wird wie folgt berichtigt:
In der deutschen Übersetzung, lautet es in Z 2 erster Absatz statt „Füllungsgrad" richtig „Fassungsraum"
Vranitzky